Sterbegeld
Das allgemeine Sterbegeld wurde mit Ablauf des Jahres 2003 gestrichen. Das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung besteht weiterhin. Als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Schüler sind Sie automatisch unfallversichert. Private Unfallversicherungen bieten vergleichbare Leistungen an. Bei seiner Abschaffung 2003 betrug das Sterbegeld nur noch 525 Euro, viel zu wenig für eine Bestattung, die heutzutage im Durchschnitt rund 7.000-10.000 Euro kostet.
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